Geschäftsführer, Beiräte, Vorstände und Aufsichtsräte sind immer häufiger persönlich Schadensersatzansprüchen ausgesetzt. Sie haften bei schuldhafter Pflichtverletzung unbeschränkt mit ihrem gesamten Privatvermögen gegenüber dem Unternehmen oder Dritten. Entsprechend sind immer weniger Geschäftsführer und Vorstände, aber auch Beiräte und Aufsichtsräte bereit, ihre Tätigkeit ohne die Absicherung durch eine D&O-Manager-Haftpflichtversicherung auszuüben.
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